Selbstverständnis
Die GHV-Satzung orientiert sich am Status des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dies bedeutet,
- die GHV erfüllt ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft; sie erstattet die von ihr angeforderten Beratungen und Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen.
- sie berät Auftraggeber und Auftragnehmer neutral und allein orientiert an den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen.
- sie sorgt damit für den notwendigen Leistungswettbewerb unter den Freiberuflern ebenso wie für die Durchsetzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes auf Seiten der Auftraggeber.