HOAI - Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Bahnübergangsplatten, Andreaskreuze und Schrankenanlagen sind im Sinn der HOAI Anlagen des Straßenverkehrs, auch wenn sie laut Eisenbahnkreuzungsgesetz zu den Eisenbahnanlagen zählen. Nicht zur Verkehrsanlage gehören Signalanlagen der Bahn, auch wenn diese zu koordinieren sind.

Wird in Teilen geplant, bestimmt die Leistung das Honorar.

10 % der Trinkwasserleitung sind bei einer Verkehrsanlage anrechenbar

Honorare bei Teilen von Objekten

Eine Brücke ist nicht in Einzelteile zu zerlegen!

Die HOAI greift bei der Planung von schnellem Internet

Honorare bei der Planung von Bahnsteiganlagen

Das Honorar für Maschinen- und Verfahrenstechnik

Eines oder mehrere Objekte bei Hochwasserrückhaltebecken?

Barrierefrei zum Honorar

Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten von größeren Verkehrsanlagen ist nicht einfach. Schwierig ist bei der richtigen Anwendung der Regelungen des § 46 Abs. 1 bis 5 HOAI insbesondere, dass sich nach § 46 Abs. 4 und 5 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 7, 9 und 8 andere anrechenbare Kosten ergeben.

Paradigmenwechsel: Der Auftraggeber stellt die Verbauplanung!

DIN 276-4: 2009-2012 im Tiefbau – Kostenermittlungen müssen vollständig sein

Ingenieurbauwerk oder Verkehrsanlage? Welcher Teil einer Brücke gehört honorarrechtlich zum Bauwerk und welcher zur Verkehrsanlage?

Wird eine Ausführungsplanung bestellt, muß sie auch bezahlt werden.

Der Verbau ist heute immer zu planen.

HOAI 2013: Mogelpackung bei Verkehrsanlagen?

Wenn aus dem Erdmaterial eines Objektes ein neues Objekt entsteht!

Honorar für Leistungen bei der Bauoberleitung und bei der örtlichen Bauüberwachung bei einem Auftragnehmer

Ein Gespräch am 21.09.2012 beim BMVBS hat zur HOAI 2009 geklärt, dass Verkehrsanlagen und Entwässerungskanäle getrennt abzurechnende Objekte darstellen. Hier der Vermerk.

Die korrekte Abrechnung von Kleinleistungen

Umbau oder Neubau und Honorarzonen bei Verkehrsanlagen

Die Objektliste der HOAI kann vielfach gut für eine Honorarzonenbestimmung genutzt werden!

Der LBM (Landesbetrieb Mobilität) hat der GHV am 18.08.2011 zur HOAI 2009 mitgeteilt, dass er Verkehrsanlagen und Regenwasserkanäle als getrennte Objekte einstuft. Der vollständige Schriftverkehr, einschließlich der Stellungnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) kann eingesehen werden.

Die Planung des Verbaus ist die Planung eines eigenständigen (Honorar-)Objekts
Achtung: Zur Frage 2 ist dieser Artikel nicht mehr aktuell! Siehe Artikel: Neu: Immer den Verbau planen (hierbei “Verbau” als Suchbegriff eingeben.)

Ökologische Gewässerumgestaltungen gelten meistens als Planung einer Freianlage

Autor: Johannes Linsmaier, M.Eng.

- Honorierung von Ingenieurleistungen der Objektplanung in der Kanalsanierung; Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a HOAI 1996/2002 zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten –
Empfehlung für die Bewertung des Altrohres

Ingenieurbauwerke sind eigenständige Planungsobjekte. So ist die Entwässerung auch von der Verkehrsanlage zu trennen.

Honorare für die Planung von Wasser-, Abwasser- und Abfallanlagen nach HOAI 2009

Die Honorarermittlung und die anrechenbaren Kosten für die Planung mehrstreifiger Verkehrsanlagen nach HAOI 2009

Die Straßenbeleuchtung in der HOAI 1996/2002 und in der HOAI 2009

“Fehler” in der HOAI 2009

Nicht selten bieten Unternehmer negative Preise an. Gerade beim Bau von Deponien und Lärmschutzwällen tritt dies regelmäßig auf, können doch die Firmen oft belastetes Material einbauen. Wie errechnen sich dann die anrechenbaren Kosten?

Behelfsmäßige Verkehrsanlagen sind eigenständige Objekte

Zum Haftungsrisiko der Örtlichen Bauüberwachung bei der Kanalsanierung.

Empfehlung des Brandenburgischen Landesamts für Verkehr und Straßenbau zur Honorierung der Brückenprüfung nach DIN 1076. Hierfür gibt es ein Berechnungsprogramm, welches angefordert werden kann.

Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil über § 52 Abs. 7 HOAI 1996/2002 für die Anrechenbarkeit der Kosten?

Der Schilderwald bringt nichts mehr ein – die Beschilderung von Verkehrsanlagen ist keine Besondere Leistung mehr.

Fußgängerzonen sind Freianlagen.
Das kann beim Umbau einer Verkehrsanlage eine wichtige Rolle spielen.

Kleine Baustellen können mit Festbeträgen wirtschaftlich überwacht werden.

Die Honorierung vorhandener Bausubstanz bei Verkehrsanlagen nach HOAI 1996/2002

Die Abrechnung von Entwässerungsanlagen von Verkehrsanlagen ist häufig strittig. Was ist zu beachten.

Die DIN 276 bei Ingenieurbauwerken

Ermittlung eines für die Örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI 1996/2002 angemessenen Honorarsatzes

Besonderheiten bei der Abrechnung von Leistungen bei Ingenieurbauwerken der Wasser- und Abfallwirtschaft nach HOAI 1996/2002

Leistungen und Honorare bei Ingenieurbauwerken von Verkehrsanlagen nach HOAI 1996/2002

Besonderheiten in Teil VII HOAI 1996/2002 zur Abrechnung von Leistungen bei Verkehrsanlagen

Formulierung des Vertragsgegenstandes und der Leistungspflichten in einem Ingenieurvertrag – Beispiel Kläranlage (HOAI 1996/2002)