Neue EU-Schwellenwerte 2022 ff.

Mit Verordnung 2021/1952 der EU-Kommission wurden die EU-Schwellenwerte für Auftragsvergaben nach RL 20014/24/EU (übliche Auftraggebende ohne Sektorenbereich) für Planungsleistungen wie folgt erhöht:

  • für übliche Auftraggebende von bisher 214.000 € auf 215.000 €
  • für Bundesbehörden von bisher 139.000 € auf 140.000 €