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Selbstverständnis
Die GHV-Satzung orientiert sich am Status des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dies bedeutet,

  • die GHV erfüllt ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft; sie erstattet die von ihr angeforderten Beratungen und Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen.
  • sie berät Auftraggeber und Auftragnehmer neutral und allein, orientiert an den für die Vergabeverfahren und Leistungshonorierung einschlägigen Gesetzen und Verordnungen.
  • sie sorgt damit für den notwendigen Leistungswettbewerb unter den Freiberuflern ebenso wie für die Durchsetzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes auf Seiten der Auftraggeber.