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Kosten
Die GHV darf als gemeinnützige Institution keine Gewinne erwirtschaften. Die Kosten der GHV werden, soweit sie nicht durch eigene Einnahmemöglichkeiten wenigstens teilweise gedeckt werden können, durch die Beiträge der Vereinsmitglieder getragen.

Die Leistungen werden für GHV-Mitglieder kostenlos erbracht, soweit die Anfragen ohne eingehendes Akten- oder Literaturstudium und ohne wesentlichen Zeitaufwand beantwortet werden können.

Für Beratungen und Gutachten sowie für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen, für die ein besonderer Zeitaufwand erforderlich wird, werden Entgelte in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Hierzu legt die Finanzordnung folgende Netto-Entgelte in Euro pro angefangene Stunde fest.

1. Mitglieder 120,– €/Stunde

2. Nichtmitglieder 160,– €/Stunde


Im Einzelfall können Reisekosten hinzukommen.