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P. Kalte: Neue EU-Schwellenwerte für Vergaben: Für Praktiker verwirrend! Mit der Verordnung 1255/2011 hat die EU neue Schwellenwerte für Vergabeverfahren eingeführt. Für Dienstleistungen wären das 200.000 € im Bereich der Auftraggeber, die unter die Richtlinie 2004/18/EG fallen (übliche Auftraggeber) und 400.000 € für Auftraggeber, die unter die Richtlinie 2004/17/EG fallen (Sektorenauftraggeber). Für die üblichen Auftraggeber gelten aber zunächst weiterhin die niedrigeren Werte der VgV von 193.000 €, weil die VgV als deutsches Recht strengere Werte hat! Hier muss erst der deutsche Gesetzgeber die VgV anpassen, was noch aussteht.Für die Sektorenauftraggeber gelten die höheren Schwellenwerte sofort, weil in der zugehörigen Verordnung in § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Richtlinie gegeben ist!

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Kalte: Schwellenwerte Mit Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 hat die Kommission neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab dem 01.01.2010 erlassen, ab denen ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist. Diese Werte gelten unmittelbar auch in Deutschland.

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Ingenieurkammer Baden-Württemberg: Grundsätze für transparente Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen, Handreichung für Auftraggeber und Auftragnehmer

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Kaufhold: Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - Wert entscheidet über Art des Verfahrens veröffentlicht in A.B. Archiv des Badewesens, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V., Heft 02/08

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Kalte: Die VOF im Vergaberecht - Vortrag anläßlich der Informationsveranstaltung "Masterplan Industrieflächen Saarland" der Ingenieurkammer und der Architektenkammer des Saarlandes am 04.12.2007

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Finanzministerium, Innenministerium, Umweltministerium, Ernährungsministerium, Regierungspräsidien, Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag, GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht, Architektenkammer, Ingenieurkammer, VBI und BDB: Gemeinsame Grundsätze für eine transparente Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - Erkenntnisse aus 5 Vergabetagen in Baden-Württemberg

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Kalte: Vergabevorschrift des Landes Rheinland-Pfalz

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