Die Objektliste der HOAI kann vielfach gut für eine Honorarzonenbestimmung genutzt werden!
Der LBM (Landesbetrieb Mobilität) hat der GHV am 18.08.2011 mitgeteilt, dass er Verkehrsanlagen und Regenwasserkanäle als getrennte Objekte einstuft. Der vollständige Schriftverkehr, einschließlich der Stellungnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) kann eingesehen werden.
Die Planung des Verbaus ist die Planung eines eigenständigen (Honorar-)Objekts
Ökologische Gewässerumgestaltungen gelten meistens als Planung einer Freianlage
Autor: Johannes Linsmaier, M.Eng. - Honorierung von Ingenieurleistungen der Objektplanung in der Kanalsanierung; Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a HOAI zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten - Empfehlung für die Bewertung des Altrohres
Ingenieurbauwerke sind eigenständige Planungsobjekte. So ist die Entwässerung auch von der Verkehrsanlage zu trennen.
Honorare für die Planung von Wasser-, Abwasser- und Abfallanlagen nach HOAI 2009
Die Honorarermittlung und die anrechenbaren Kosten für die Planung mehrstreifiger Verkehrsanlagen nach HAOI 2009
Die Straßenbeleuchtung in der alten und in der neuen HOAI
"Fehler" in der HOAI 2009
Nicht selten bieten Unternehmer negative Preise an. Gerade beim Bau von Deponien und Lärmschutzwällen tritt dies regelmäßig auf, können doch die Firmen oft belastetes Material einbauen. Wie errechnen sich dann die anrechenbaren Kosten?
Behelfsmäßige Verkehrsanlagen sind eigenständige Objekte
Zum Haftungsrisiko der Örtlichen Bauüberwachung bei der Kanalsanierung.
Empfehlung des Brandenburgischen Landesamts für Verkehr und Straßenbau zur Honorierung der Brückenprüfung nach DIN 1076. Hierfür gibt es ein Berechnungsprogramm, welches angefordert werden kann.
Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil über § 52 Abs. 7 HOAI 1996 für die Anrechenbarkeit der Kosten?
Der Schilderwald bringt nichts mehr ein - die Beschilderung von Verkehrsanlagen ist keine Besondere Leistung mehr.
Fußgängerzonen sind Freianlagen. Das kann beim Umbau einer Verkehrsanlage eine wichtige Rolle spielen.
Kleine Baustellen können mit Festbeträgen wirtschaftlich überwacht werden.
Die Honorierung vorhandener Bausubstanz bei Verkehrsanlagen nach HOAI 1996
Zum Thema "Honorare beim Planen und Bauen im Bestand - Schwerpunkt Kanalsanierung" verweisen wir auf unser Heft 1 (s. Schriftenreihe)
Ermittlung eines für die Örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI 1996 angemessenen Honorarsatzes
Besonderheiten bei der Abrechnung von Leistungen bei Ingenieurbauwerken der Wasser- und Abfallwirtschaft
Leistungen und Honorare bei Ingenieurbauwerken von Verkehrsanlagen
Besonderheiten in Teil VII HOAI 1996 zur Abrechnung von Leistungen bei Verkehrsanlagen
Formulierung des Vertragsgegenstandes und der Leistungspflichten in einem Ingenieurvertrag – Beispiel Kläranlage (HOAI 1996)
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