Die Gründung gehört zum Gebäude und kann nicht gesondert abgerechnet werden
30. November 2011
Die Gründung eines Gebäudes oder eines Ingenieurbauwerks ist bei der Honorarermittlung nach HOAI nicht als eigenständiges Objekt anzusehen, auch dann nicht, wenn sich die Gründung als schwierig herausstellt und zum Beispiel eine besondere Flachgründung, eine Tiefgründung oder eine Bodenverbesserung vorzusehen sind, für die Spezialkenntnisse gebraucht werden. Der Objektplaner wird honoriert, in dem er die Kosten der Gründung zu den anrechenbaren Kosten zählt. ››› Publikationen Honorarordnung (Fachübergreifend)
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