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Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich jedem offen, der vom Vereinszweck betroffen ist. Die Mitglieder der Institutionen, die bereits Mitglied der GHV sind, werden bereits wie Mitglieder der GHV eingestuft. Die direkte Mitgliedschaft kann, je nach Größe, für Kommunen ab 250 Euro/a und für Planungsbüros ab 100 Euro/a erlangt werden. Die wesentlichen Vorteile einer Mitgliedschaft sind folgende:

  • kostenfreie Erstberatung in HOAI- und VOF-Fragen durch "Praktiker"
  • vergünstigte Stundensätze bei umfangreichen Leistungen

Weiterhin zeigt die Mitgliedschaft, dass Sie den neutralen Ansatz der GHV unterstützen.

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Die Mitgliedschaft erfolgt durch Antrag.

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Die Finanzordnung regelt die Mitgliedsbeiträge, die Leistungen und deren Vergütung.

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Die Vereinssatzung regelt den Vereinszweck und die Formalien des Vereins.

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